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Negative Schufa: Baufinanzierung trotz Negativeintrag in der Schufa

Viele unterschiedliche Firmen und Dienstleistungsunternehmen nutzen heute die Schufa als Abfrage-, Überprüfungs- und Informationstool für die Bewertung von Forderungen oder Erbringung von Leistungen auf Basis eines Kreditgeschäftes. Die Gefahr, dass Kleinstbeträge von Konsumenten nicht wahrgenommen werden, oder auch die persönliche Disposition einem Fehler unterlag, ist dabei sehr groß geworden. Bankfremde Unternehmen wie Mobilfunkbetreiber, Leasingunternehmen etc. sind dabei oft sehr schnell mit einem Eintrag in der Schufa wegen einer offenen Rechnung.

Für uns sind auch diese Kundengruppen kreditwürdig und ein Schufa-Eintrag über eine offene Rechnung ist keine ausreichende Information für die Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Kunden.

Auch bei gekündigten Darlehensverträgen, laufenden Pfändungen, Sicherungshypotheken im Grundbuch oder einem eingetragenen Zwangsversteigerungsvermerk haben wir Lösungsmöglichkeiten für Sie - ohne Ihre Immobilie zu verlieren.

Oft spiegeln diese Einträge nur eine Momentaufnahme einer wirtschaftlichen Situation dar und dokumentieren zum Beispiel in keiner Weise eine langjährige, zuverlässige Kreditbeziehung wider. Der Ausgleich des Girokontos, offene Forderungen sowie die Ablösung von Konsumentenkrediten ist ebenfalls realisierbar.

Mit unseren Partnerbanken können wir auch Kunden mit negativer Schufa bedienen.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Antragstellung sind:

  • Verwendungszweck: Kauf, Umschuldung, Modernisierung oder Kapitalbeschaffung
  • Kein Neubau
  • Berufsgruppen: Angestellte, Arbeiter, Beamte sowie Rentner bzw. Pensionäre
  • Keine Selbstständigen
  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit
  • Überwiegend eigengenutzte Objekte
  • Keine Erbpacht oder Denkmalschutz
  • Keine Kapitalanlegerfinanzierungen oder Objekte mit mehr als drei Wohneinheiten
  • Keine gewerblich genutzten Immobilien
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